Mittwoch, 28. Januar 2015

Zusammenfassung

In diesem Blog berichte ich über meine Erfahrungen mit der GMRE Consultants GmbH, einer Firma, die in Berlin eine größere Anzahl von Wohnhäusern wirtschaftlich durch Vermietung von Wohnungen nutzt.

Dies sind ausdrücklich meine Erfahrungen mit dem Vermieter GMRE. Wichtige Punkte werden in weiteren Posts mit Dokumentenauszügen belegt.
  • Verheimlichte Staffelmiete In der Wohnungsanzeige war davon keine Rede, auch nicht bei der Besichtigung. Erst im Mietvertrag fand sich ein Absatz, der eine  Staffelmiete über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jährlicher Steigerung um 6-8% vorsieht. Nach 10 Jahren steigt die Miete auf 191% (fast eine Verdopplung). mehr ...
  • 15 Monate Mindestmietdauer Im Mietvertrag wird eine (angeblich individuell ausgehandelte) Mindestmietdauer von 12 Monaten festgelegt, die der Vermieter zudem rechtswidrig so auslegt, dass erst nach 12 Monaten gekündigt werden kann, dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Dies erfährt man erst nach der fristgerechten Kündigung. mehr ...
  • Gebühren Bei Anmietung wurden Gebühren über 32,90 € sowie zusätzlich zur sofort in voller Höhe zu zahlenden Kaution ein Schlüsselpfand i.H.v. 35 € erhoben.
  • Prüfung Mietvertrag verweigert Die Mitnahme des Mietvertrages vor Unterzeichnung beispielsweise zur Prüfung durch einen Anwalt wurde verweigert. Mein Personalausweis wurde mir abgenommen und bis zur Unterzeichnung einbehalten. Ohne Abgabe hätte ich den Mietvertrag nicht einsehen dürfen. Jegliche Änderungswünsche wurden verweigert.
  • Der Termin für die Abgabe der wurde einfach einseitig auf 5 Tage vor Monatsende auf 9:00 festgelegt. Außerdem werden über 2 Seiten Forderungen aufgelistet, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben sei.
Natürlich kann ich nicht sicher sein, dass obige Erfahrungen auch die anderen Mieter machen. Ein Anhaltspunkt sind jedoch die Bewertungen dieses Vermieters auf Immobilienportalen, wie z. B.auf immobilienscout24. Auffällig ist auch, dass sich weder noch auf den eigenen Seiten des Anbieters Angebote mit ausgewiesener Staffelmiete finden, obwohl diese Staffelmeitvereinbarung laut Aussage (unter Zeugen) der für die Neuvermietungen zuständigen Mitarbeiterin Standard wäre. Weiterhin haben 2 Mitarbeiter unabhängig und unter Zeugen die Staffelmiete gleichlautend verteidigt: Diese wäre doch besser weil andere Vermieter einfach jährlich die Miete erhöhen würden, dass wüsste man dann erst, wenn es soweit ist. Klang beide Male wie einstudiert. Dass Mieterhöhungen reglementiert sind, sich z. B. am Mietspiegel auszurichten haben, davon war natürlich keine Rede.

Fazit


Sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Wohnung bei GRME zu mieten, fragen Sie auf jeden Fall bei jeder Möglichkeit, z. B. bei der der Wohnungsbesichtigung, nach Staffelmiete und deren genauer Ausgestaltung sowie nach nach der Mindestlaufzeit des Mietvertrages. Lassen Sie sich sich nicht mit unklaren Aussagen abspeisen.

Über (kurze) Erfahrungsberichte möglichst mit Angabe der Adresse und Lage der besichtigten Wohnung würde ich mich freuen.

Mindestmietdauer von 15 Monaten

Erstmals mit Vorlage des Mietvertrages erfuhr ich von der Mindestmietdauer von 12 Monaten (aus dem Vertrag selbst). Der Vermieter war offenbar ebenso wie bei der Staffelmiete nicht der Ansicht, dass man dies dem potentiellen Mieter mitteilen müsste - weder in der Wohnungsanzeige, noch bei der Besichtigung oder bei der telefonischen Terminvereinbarung zur Unterzeichnung des Mietvertrages.


Von einer individuellen Vereinbarung (Abs. 2) kann hier also keinesfalls die Rede sein. Der Mietvertrag wurde - nach Einbehalten meines Personalausweises - fertig formuliert vorgelegt. Jeder Versuch einzelne Passagen abzuändern - insbesondere Staffelmiete und Mindestmietdauer wurde rigoros abgelehnt. Übrigens wurde auch abgelehnt, den Mietvertrag mitzunehmen und prüfen zu lassen. Der Personalausweis wurde zudem erst nach dem Unterschreiben zurückgegeben.

Rechtswidrige Auslegung des Kündigungsverzichtes

Erst mit der Kündigungsbestätigung erfuhr ich, dass GMRE zudem den die obige Klausel rechtswidrig auslegt: Meine nachweislich fristgerecht eingegangene Kündigung (am 3. Januar 2015 per Einwurfeinschreiben) wurde folgendermaßen bestätigt:



Es wurde folglich nicht etwa die Kündigung zum 31. März 2015 nach gesetzlicher Kündigungsfrist akzeptiert, Sondern es wird behauptet (mündlich bei Übergabe des Schreibens), dass die Klausel § 5 Abs. 2 des Mietvertrages so zu verstehen sei, dass erstmals zum 31.03.2015 ein Kündigungsschreiben verschickt werden dürfe. Danach liefe noch die dreimonatige Kündigungsfrist.

Diese Auslegung ist jedoch rechtswidrig. Dies muss dem Vermieter angesichts der Größe des Unternehmens und dem Alter des folgenden Urteils bekannt sein. Es ist daher von Vorsatz auszugehen:

Laut Urteil VIII ZR 86/10 des Bundesgerichtshofes vom 8. 12. 2010 ist die Kündigung zum Ablauf des vereinbarten Kündigungsausschlusses möglich. Siehe z.B. hier (zweiter Satz in den Praxistipps).



Verheimlichte Staffelmiete

In der Wohnungsanzeige bei Immobilienscout24 wurde die Wohnung zu einem festen Mietpreis i.H.v. 739 € ausgewiesen. Auch bei der Besichtigung war keine Rede von einer Staffelmiete.

Auf Veröffentlichung der Wohnungsanzeige verzichte ich besser. Aber schauen Sie bei den üblichen Immobilienportalen oder direkt auf der Seite von GMRE - bei meinen Stichprioben habe ich kein einziges Objekt mit ausgewiesener Staffelmiete gefunden.

Auch bei dem Anruf der für Neuvermietungen zuständigen Mitarbeiterin, dass ich den Zuschlag für die Wohnung erhalte, wurde mir zwar mitgeteilt, dass ich die komplette Kaution, die erste Miete sowie eine Reihe von Gebühren unverzüglich nach Unterschreiben des Mietvertrages zu zahlen hätte.

Ein Hinweis auf die - meiner Ansicht nach exzessive - Staffelmiete erfolgte auch da nicht, auch nicht bei dem Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages. Von der Staffelmiete erfuhr ich erstmals, bei Durchsicht des Mietvertrages:





 
Wie ersichtlich läuft die Staffelmiete über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jährlicher Steigerung um 6-8% vorsieht. Nach 10 Jahren steigt die Miete auf 191% (fast eine Verdopplung).